Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnehmerinformationen
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Lernhacks GmbH, Drachenfelsstraße 4, 53604 Bad Honnef, Tel.: +49 (0) 152 - 24934625, E-Mail: info@lernhacks.de, Internet: https://www.lernhacks.de (nachfolgend geschlechtsneutral „Veranstalter“) und unseren Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Teilnehmer“, gemeinsam auch „Parteien“).
1.2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
1.4. Die AGB des Veranstalters gelten ausschließlich. Verwendet der Teilnehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter dem ausdrücklich zugestimmt hat.
1.5. Für Unternehmer gilt ergänzend: Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Teilnehmer in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Teilnehmers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Veranstalter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Seminaren, Workshops, Trainings, Coachings und Welche Arten von Veranstaltungen werden angeboten? (nachfolgend „Veranstaltungen“) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) ausschließlich durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 S. 1 BGB abschließt.
2.2. Für Verträge über die Lieferung von Aktionsgutscheinen (nachfolgend „Rabattcode“) gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart wird. Rabattcodes werden unentgeltlich vom Veranstalter im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben und können von Teilnehmer über die Website des Veranstalters ausschließlich im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
2.3. Für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte des Veranstalters gelten diese AGB entsprechend, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt bzw. zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist. Die vom Veranstalter angebotenen digitalen Inhalte sind nicht auf einem körperlichen Datenträger (wie z.B. CDs, DVDs oder Blu-rays) befindliche Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden. Der Veranstalter überlässt dem Teilnehmer die digitalen Inhalte (wie z.B. Software, Video- sowie Audioinhalte, Online-Videokurse, Lehrinhalte, E-Books) in elektronischer Form bzw. als fortlaufende Datenübertragung (nachfolgend „Streaming“) und räumt dem Teilnehmer Nutzungsrechte nach näherer Maßgabe der Ziffer 15.dieser AGB ein.
2.4. Gegenstand des Vertrages ist ferner der regelmäßige Bezug von Leistungen des Veranstalters durch den Teilnehmer (nachfolgend „Abonnementvertrag“). Beim Abonnementvertrag verpflichtet sich der Veranstalter, dem Teilnehmer die vertraglich geschuldeten Leistungen innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit in den vertraglich geschuldeten Zeitintervallen bereitzustellen.
3. Leistungen des Veranstalters
3.1. Der Veranstalter bietet sowohl Präsenz- als auch Online-Veranstaltungen und die Lieferung von digitalen Inhalten über seine Website an. Der Inhalt Veranstaltung bzw. der digitalen Inhalte ist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.
3.2. Die Präsenz-Veranstaltungen finden in von dem Veranstalter ausgewählten Räumlichkeiten statt. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters auf seiner Website nichts anderes ergibt.
3.3. Die vom Veranstalter angebotenen digitalen Inhalte werden ausschließlich in elektronischer Form unter Einsatz entsprechender technischer Mittel bereitgestellt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. Die Systemvoraussetzungen zum Abruf der digitalen Inhalte findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.
3.4. Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des Teilnehmers. Dies ist überwiegend vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
3.5. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.
4. Vertragsschluss und Vertragssprache
4.1. Kunden die Verbraucher sind haben zusätzlich die Möglichkeit den Vertrag online mit dem Veranstalter zu schließen.
4.2. Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Leistungen auf der Website des Veranstalters stellen ein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters zum Abschluss eines Vertrags dar.
4.3. Der Teilnehmer kann mit Absenden seiner Buchung über die Website und durch Anklicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons das rechtsverbindliche Angebot des Veranstalters annehmen und der Vertrag kommt zwischen den Parteien zustande. Der Teilnehmer kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Buchung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen. Der Veranstalter sendet dem Teilnehmer unmittelbar nach dem Absenden der Buchung eine Bestätigung per E-Mail. c
4.4. Ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst zustande, wenn der Veranstalter das Vertragsangebot des Teilnehmers innerhalb von Anzahl Tage/Wochen in Worten annimmt,
· indem er dem Teilnehmer eine Buchungsbestätigung in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief, E-Mail oder Fax) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Buchungsbestätigung beim Teilnehmer ist, oder
· indem er den Teilnehmer nach Abgabe seiner Buchung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Sofern der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Teilnehmer ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.
4.5. Der Veranstalter speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Teilnehmer nach Absendung von dessen Buchung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht.
4.6. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
4.7. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Teilnehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
4.8. Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.
5. Widerrufsrecht für Verbraucher
5.1. Als Verbraucher steht dem Teilnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Veranstalters.
5.2. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht gem. § 312 g Abs. 2 S. 1 Ziffer 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
6. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
6.1. Der Teilnehmer wird den Veranstalter bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen unterstützen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Teilnehmer die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Veranstalter erforderlich und allgemein üblich sind, und dem Veranstalter insbesondere alle erforderlichen Informationen und Daten unentgeltlich, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen, sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Veranstalters zugeordnet wurden.
6.2. Soweit der Teilnehmer dem Veranstalter Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.
6.3. Kommt der Teilnehmer seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten gemäß den Ziffern 6.1. und 6.3. nicht nach und kann der Veranstalter aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.
7. Einlösen von Rabattcodes
7.1. Rabattcodes werden dem Teilnehmer per E-Mail oder als Ausgabe auf dem Bildschirm überlassen.
7.2. Der Teilnehmer kann pro Buchung nur einen Rabattcode einlösen.
7.3. Der Veranstalter hat die Möglichkeit, einzelne Leistungen von der Rabattaktion auszuschließen, sofern ein entsprechender Hinweis auf dem Rabattcode vermerkt ist.
7.4. Der Teilnehmer hat den Rabattcode vor Abschluss des Buchungsvorgangs beim Veranstalter einzulösen. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs ist eine Einlösung des Rabattcodes für die ausgewählte Leistung nicht mehr möglich.
7.5. Der Betrag der Buchung darf nicht den Wert des Rabattcodes unterschreiten und muss mindestens dem Betrag des Rabattcodes entsprechen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, ein etwaiges Restguthaben aus dem Rabattcode an den Teilnehmer zu erstatten.
7.6. Soweit der Wert des Rabattcodes den Betrag der Buchung unterschreitet, hat der Teilnehmer den zur Zahlung noch ausstehenden Restbetrag an den Veranstalter zu erstatten. Hierfür kann der Teilnehmer eine von dem Veranstalter angebotene Zahlungsart auswählen.
7.7. Eine Barauszahlung und Verzinsung des Wertes eines Rabattcodes findet nicht statt.
7.8. Soweit der Teilnehmer von seinem ihm gesetzlich zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht und mit dem Rabattcode teilweise oder ganz zurückgibt, erfolgt keine Erstattung des Wertes des Rabattcodes.
7.9. Der Rabattcode ist nicht auf Dritte übertragbar und kann vor Leistungserbringung beim Veranstalter mit schuldbefreiender Wirkung nur durch die auf dem Rabattcode genannte Person eingelöst werden. Der Veranstalter kann überprüfen, ob der jeweilige Rabattcodeinhaber rechtmäßiger Inhaber und berechtigt ist, den Rabattcode einzulösen.
8. Entgelt und Zahlungsbedingungen
8.1. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO und sind Bruttopreise inklusive der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2. Der Veranstalter hat bei Präsenzveranstaltungen ferner einen Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, soweit sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt.
8.3. Dem Teilnehmer stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auf der Website des Veranstalters angegeben oder alternativ dem Teilnehmer per E-Mail mitgeteilt werden.
8.4. Bei Auswahl der Zahlungsart „Kreditkarte“ übermittelt der Teilnehmer nach Bestätigung der Zahlungsanweisung dem Veranstalter seine Kreditkartendaten. Der Veranstalter fordert unmittelbar nach Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber das Kreditkartenunternehmen des Teilnehmers zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und die Kreditkarte des Teilnehmers wird belastet.
8.5. Bei der Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend „PayPal“), unter Geltung der unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full) einsehbaren PayPal-Nutzungsbedingungen. Falls der Teilnehmer nicht über ein PayPal-Konto verfügt, gelten die Nutzungsbedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full einsehbar.
8.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Veranstalters gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
8.7. Soweit der Teilnehmer Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Veranstalter erforderlich.
9. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
9.1. Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur nach der vorherigen Zustimmung des Veranstalters möglich.
9.2. Sofern ein Dritter in den Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter nach vorheriger Zustimmung eintritt, haften der Dritte und der Teilnehmer als Gesamtschuldner gem. § 426 BGB für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, insbesondere für das Teilnahmeentgelt und etwaige durch den Eintritt des Dritten entstehende Zusatzkosten.
10. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
10.1. Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt bzw. Art (z.B. Änderung des Angebots von Präsenz- auf Online-Veranstaltung), welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer nicht erheblich sind.
10.2. Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß Ziffer 11.1. unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.
10.3. Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Entstehung von höhere Kosten anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen.
11. Rücktritt des Veranstalters
11.1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.
11.2. In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter das bereits gezahlte Entgelt vollständig zurückerstatten. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
12. Einräumung von Nutzungsrechten für Veranstaltungs- und Lehrmaterialien
12.1. Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).
12.2. Lehrinhalte dürfen von dem Teilnehmer ausschließlich im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten, privaten oder geschäftlichen Zwecks genutzt werden.
12.3. Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
13. Mängelhaftung, Überlassung digitaler Inhalte und Einräumung von Nutzungsrechten
13.1. Für die digitalen Inhalte gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
13.2. Digitale Inhalte werden dem Teilnehmer ausschließlich in elektronischer Form per Streaming oder per Download bereitgestellt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
13.3. Die digitalen Inhalte werden dem Kunden spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem Erwerb bereitgestellt.
13.4. Der Veranstalter kann die digitalen Inhalte jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder technischen Entwicklungen anpassen. Der Veranstalter wird dabei die berechtigten Interessen des Teilnehmers angemessen berücksichtigen und den Teilnehmer rechtzeitig über notwendige Aktualisierungen informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Teilnehmers steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
13.5. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird oder sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters keine anderslautenden Regelungen ergeben, räumt der Veranstalter dem Teilnehmer mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts das einfache, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen digitalen Inhalte ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zu nutzen. Die Weitergabe der digitalen Inhalte oder Vervielfältigungen dessen sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
14. Haftung
14.1. Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:
· bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
· bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
· bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
· soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
14.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 14.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
14.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
15. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
15.1. Wird die Leistungserbringung des Veranstalters infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gegen Erstattung eines gegebenenfalls bereits gezahlten Entgelts kündigen. Unter Fälle höherer Gewalt fallen alle bei Vertragsschluss unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters liegen (insbesondere Naturkatastrohen sowie Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Streiks, Unruhen, Aussperrung). Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
15.2. Der Veranstalter kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder wenn der Teilnehmer sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält , dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf das Entgelt. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der dem Teilnehmer von den Leistungsträgern erstatteten Beiträge.
16. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Abonnementverträgen
16.1. Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gilt: Sofern zwischen den Parteien nicht anderes vereinbart wird, beträgt die Vertragslaufzeit von Abonnementverträgen 12 Monate beginnend mit dem Vertragsschluss. Sofern im Rahmen der Leistungsbeschreibung auf der Website kein abweichender Verlängerungszeitraum genannt oder sonst vereinbart wurde, verlängert sich der Abonnementvertrag, sofern er nicht wirksam gekündigt wurde, automatisch auf unbestimmte Zeit. Der Abonnementvertrag kann während der Mindestlaufzeit jederzeit zum Ende der Mindestlaufzeit und nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit gekündigt werden.
16.2. Für Teilnehmer, die Unternehmer sind, gilt: Sofern zwischen den Parteien nicht anderes vereinbart wird, beträgt die Vertragslaufzeit von Abonnementverträgen 12 Monate beginnend mit dem Vertragsschluss. Sofern im Rahmen der Leistungsbeschreibung auf der Website kein abweichender Verlängerungszeitraum genannt oder sonst vereinbart wurde, verlängert sich der Abonnementvertrag, sofern er nicht wirksam gekündigt wurde, automatisch um weitere 12 Monate. Der Abonnementvertrag kann während der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der Mindestlaufzeit und nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden.
16.3. Das Entgelt für Abonnementverträge wird jeweils zu Beginn des vertraglich geschuldeten Zeitintervalls im Voraus zur Zahlung fällig.
16.4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Daten (insbesondere Rechnungsdaten) stets auf dem aktuellen Stand zu halten und im Falle von Änderungen eine Aktualisierung seiner Daten selbst durchzuführen oder dem Veranstalter mitzuteilen.
16.5. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
16.6. Abonnementverträge können in Textform (z.B. per E-Mail) oder im Nutzerkonto gekündigt werden.
17. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden.
18. Alternative Streitbeilegung
18.1. Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
18.2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle / Universalschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
19. Schlussbestimmungen
19.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
19.2. Ist der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters in Bad Honnef. Der Veranstalter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Stand: 20.01.2022